den zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag in Höhe von 35,00 € halbjährig zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres für das Mitglied
von meinem/unserem Konto einzuziehen.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung.
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.